Erdbestattung und Grabarten
Beisetzung in der Erde im Wahlgrab, Reihengrab oder anonym auf einem Gemeinschaftsfeld
Bei einer Erdbestattung wird der Leichnam in einem Grab in der Erde beigesetzt. Als Beerdigung bezeichnet man eine religiös motivierte Erdbestattung, was sich aus der seit Jahrtausenden im Judentum, Christentum und Islam gebotenen Bestattungform herleitet. Die Deutschen Bestattungsvorschriften schreiben für die Erdbestattung die Verwendung eines Sarges vor.
Für die Erdbestattung, wie übrigens auch für die Feuerbestattung (Bestattung der Asche in einer Urne), gibt es verschiedene Grabarten.
Wahlgrab
Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, d.h. für eine, zwei, drei oder mehr vorgesehene Bestattungen. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzzeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Näheres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.
Reihengrab
In Reihengräbern darf nur einmal bestattet werden. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Reihengräber haben eine festgelegte Nutzzeit, in der Regel zwischen 20 und 25 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verlängerung der Nutzzeit ist nicht möglich. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, sodass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat.
Anonyme Bestattung
Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld, ohne die Kennzeichnung der persönlichen Angaben. Sie kann in einer Urne oder einem Sarg erfolgen. Den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung bestimmt das Friedhofsamt. Den Angehörigen wird dies nicht mitgeteilt.

