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Feuerbestattung

Der Erdbestattung rechtlich gleichgestellte Bestattungsart

Bei der Feuerbestattung (auch Einäscherung) wird der Leichnam durch Feuer in Asche verwandelt. Erste Feuerbestattungen wurden bereits im 7. Jahrhundert v. Chr. nachgewiesen. Seit dem 19. Jahrhundert gewannen sie vor allem aus hygienischen Gründen an Verbreitung.

Die Einäscherung darf nur in behördlich genehmigten Anlagen (Krematorien) und unter Beachtung bestimmter Vorschriften erfolgen. Das erste deutsche Krematorium wurde 1874 in Gotha in Betrieb genommen. Die katholische Kirche hält grundsätzlich an der Erdbestattung fest, erlaubt jedoch auch seit 1963 die Feuerbestattung. Eine Feuerbestattung wird über Landesrecht geregelt. Die Art der Bestattung richtet sich nach dem Willen des Verstorbenen.

Ist der Wille des Verstorbenen nicht nachweisbar, bestimmen die bestattungspflichtigen Angehörigen darüber.

Wie bei der Erdbestattung auch, gibt es verschiedene Grabarten, in denen die Urnen mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt werden können. Darüber hinaus sind jedoch in den letzten Jahren auch verschiedene naturnahe Beisetzungsformen entstanden, die das Verstreuen der Asche oder das Beisetzen der Urne außerhalb üblicher Flächen ermöglichen.


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