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Möglichkeiten einer Erdbestattung

Wahlgrab

Sollen mehrere Generationen einer Familie eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem zuständigen Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Wahlgräber gibt es in verschiedenen Größen, d.h. für eine, zwei, drei oder mehr vorgesehene Bestattungen. Zudem kann bei Wahlgräbern die Nutzzeit immer verlängert werden. Dies bedeutet, dass die Grabstätte über Generationen im Familienbesitz bleiben kann. Nähres regelt die jeweilige Friedhofssatzung.

Reihengrab

Reihengräber sind Gräber, in die nur einmal bestattet werden darf. Bei einem weiteren Sterbefall in der Familie muss erneut eine Grabstätte erworben werden. Die Reihengräber haben eine festgelegte Nutzzeit, in der Regel zwischen 20 und 25 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Grabstätte wieder in den Besitz der Kommune über. Eine Verlängerung der Nutzzeit ist nicht möglich. Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt, sodass man keinen Einfluss auf die Lage der Grabstätte hat.

Anonyme Bestattung

Die anonyme Bestattung ist die Beisetzung auf einem Gemeinschaftsfeld ohne die Kennzeichnung der persönlichen Angaben. Sie kann in einer Urne oder einem Sarg erfolgen. Den Zeitpunkt und Ort der Beisetzung bestimmt das Friedhofsamt. Den Angehörigen wird dies nicht mitgeteilt.


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